| AGB: Lieferungs- und Zahlungsbedingungen |
Lieferung:
frei System, per CD
Einweisung:
Die Grundeinweisung in die Anwendersoftware wird
in unserem Hause oder auf Wunsch auch im Hause des Anwenders durchgeführt.
Sie ist, abhängig von der erworbenen Software,
im Softwarepreis enthalten und ist innerhalb
der Gewährleistungsfrist in Anspruch zu nehmen.
Die Stundenzahl wollen Sie der jeweils aktuellen Softwarepreisliste entnehmen.
Zeiten für die Hin- und Rückfahrt werden berechnet.
Einweisungen für den kleinen "Hausfreund" werden
in unserem Hause oder auf Wunsch auch im Hause des Anwenders durchgeführt
und nach Zeitaufwand abgerechnet.
Die Stundenpreise für Einweisungen bzw. Fahrzeiten
ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen.
Gewährleistung:
a) Treten in der Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten seit der übergabe des Programms reproduzierbare Fehler auf, werden diese
korrigiert. Erweisen sich Fehler als nicht korrigierbar, bringt die DSS GmbH eine temporäre Fehlerkorrektur an und wird eine
Ausweichmöglichkeit entwickeln (Nachbesserung, Neulieferung, § 437 BGB). Für Programme, die gemäß Spezifikation des
Abnehmers von der DSS GmbH entwickelt werden, gilt eine Gewährleistungsfrist von vierundzwanzig Monaten seit übergabe des
Programms.
b) Entspricht ein Programm nicht den vereinbarten Spezifikationen und erweist sich eine Nachbesserung als unmöglich, so kann der
Abnehmer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Kaufpreisminderung ist ausgeschlossen, sofern Software
gemäß Spezifikationen des Anwenders angefertigt worden ist. Soweit Nachbesserung sich als unmöglich erweist, kann Käufer vom
Vertrag zurücktreten, indes nur unter der Bedingung der Zahlung von Aufwendungsersatz für Entwicklung solcher Software, die
gemäß Spezifikation des Bestellers entwickelt worden ist.
c) Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers ist beschränkt auf die konkret bestellte und gelieferte Software. Jedes Update der
Software, das aufgrund von seitens des Anwenders zu berücksichtigender Gesetzesänderungen und/oder aufgrund von
Modifikationen des nicht vom Verkäufer stammenden Betriebssystems erforderlich wird, stellt sich, sofern Käufer dies bei der DSS
GmbH bestellt, als neue Lieferung dar.
d) Die Datensicherung obliegt dem Abnehmer. Ist die Datensicherung unbrauchbar, fehlerhaft oder unvollständig, so haftet die DSS
GmbH nicht.
e) Sind die während der Gewährleistungsfrist auftretenden Fehler auf das Versagen des Gerätes des Anwenders, auf
Bedienungsfehler oder Einwirkungen von außen, insbesondere eigenes Programmieren, zurückzuführen, so ist die DSS GmbH zur
Nachbesserung bzw. Neulieferung gemäß Absatz a) nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Fehler der Hardware des Abnehmers; als
Hardwarefehler gilt auch unzureichender Speicherplatz.
f) Besteht ein Softwarewartungsvertrag, so gelten ausschließlich die dort getroffenen Vereinbarungen.
Zahlungskonditionen:
Versand erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse, Lieferung nur gegen Barzahlung bzw. Überweisung im Voraus.
(Porto u. Verpackung zzgl. € 6,00)
Softwarerechte:
Die von DSS , auch gegen Bezahlung, gelieferte Software bleibt unser geistiges Eigentum und darf ohne unsere schriftliche
Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden. Kopieren ist, mit Ausnahme einer Sicherheitskopie, unzulässig. Die Software
wird ausdrücklich nur zum Gebrauch auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)) und nur an
einem Ort überlassen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer
dieses einzelnen Systems.
Der Erwerb von Quellprogrammen (Sourcen) ist in den Softwarepreisen nicht enthalten. Es wird stets nur eine auf dem Computer
lauffähige Version geliefert.
Preise:
An in Preislisten oder Angeboten genannte Preise halten wir uns sechs Wochen gebunden. Auf alle genannten Preise ist die
Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe zu entrichten.
Allgemeines:
Sollte eine der vorstehenden Maßgaben nicht gesetzeskonform sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Maßgaben. Hinsichtlich einer unwirksamen Maßgabe gilt, daß die gesetzlichen Bestimmungen des BGB gelten.
Diese AGB gelten dann als vereinbart, wenn sie dem Abnehmer vor Bestellung bekannt gemacht sind und die Bestellung in Kenntnis
der AGB erfolgt. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Schriftformverzicht.
Gerichtsstand ist Berlin
Stand 08.06.2005
|